CO2 Bepreisung
Anreizstrukturen auf dem Weg zum klimaneutralen Immobiliensektor - CO2-Bepreisung
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 wurde die CO2-Bepreisung als Maßnahme eingeführt, die darauf abzielt, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Dabei wird eine Steuer auf die Emission von Kohlenstoffdioxid (CO2) erhoben, um Unternehmen und Verbraucher dazu zu bewegen, ihre Emissionen zu verringern und auf umweltfreundlichere Alternativen umzusteigen. Die Idee der CO2-Bepreisung stammt aus der Überlegung, dass Umweltverschmutzungen externe Kosten für die Gesellschaft darstellen, die von den Emittenten nicht vollständig getragen werden. Indem man den Verursacher mit einer Steuer belegt, kann man diese Kosten internalisieren und Anreize für den Umstieg auf sauberere Energieträger setzen.
Die CO2-Bepreisung für Wohnungsunternehmen wird im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) geregelt. Wohnungsunternehmen müssen demnach für Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas und Fernwärme, die zur Beheizung der Gebäude genutzt werden, sogenannte CO2-Zertifikate erwerben. Die Kosten für die Zertifikate richten sich nach dem CO2-Preis, der stetig erhöht wird. 2021 wurden erstmals die Zertifikate mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne Kohlenstoffdioxid veräußert. Bis 2025 soll der Zertifikats-Preis auf 55 Euro pro Tonne steigen. Danach wird der Preis durch Versteigerungen bestimmt, wobei ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne Kohlendioxid vorgegeben ist. Aufgrund der aktuellen Energiekrise und der Inflation wurde die Erhöhung zu Beginn des Jahres 2023 ausgesetzt. Somit beträgt der CO2-Preis auch dieses Jahr 30 Euro pro ausgestoßene Tonne CO2.
Seit dem 01.01.2023 sind Vermieter gesetzlich (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz CO2KostAufG) dazu verpflichtet, sich an der CO2-Abgabe zu beteiligen. Dies bedeutet, umso mehr CO2 ein Gebäude ausstößt, desto höher ist die Beteiligung des Vermieters. Der Anteil wird anhand eines Stufenmodells festgelegt, so tragen die Mieter in der niedrigsten Stufe <5 kg CO2/qm*a den gesamten Anteil. In der höchsten Stufe >45 kg CO2/qm*a zahlen die Vermieter allerdings 95% des Anteils. Schnell wird klar, dass zur Berechnung der Anteile eine CO2-Bilanz notwendig wird.
Für Wohnungsunternehmen stellt die CO2-Bepreisung einen weiteren Kostenfaktor dar, der durch einen reduzierten Energieverbrauch gemindert werden kann. Allerdings ist hier das Unternehmen nicht Herr des Verfahrens, denn letztlich wird der konkrete Verbrauch bepreist und hier ist letztlich der Mieter mit seinem individuellen Verhalten die entscheidende Größe – sicherlich ein „Webfehler“ im System, aber derzeit nicht zu ändern.
Die politischen Erwartungen an die Steuerungsleistung der CO2-Bepreisung sind hoch. Durch die Erhebung einer Steuer auf die CO2-Emissionen sollen Anreize für den Umstieg auf sauberere Energieträger geschaffen werden.
Es ist kaum zu erwarten, dass Wohnungsunternehmen ihre Bestandsinvestitionen insgesamt steigern, denn die Geschäftsmodele sehen in der Regel ja ohnehin massive Rückflüsse operativer Überschüsse in die Bestände vor. Vielmehr wird es für die meisten Unternehmen darum gehen, die Höhe des Kohlendioxid-Ausstoßes zu einem wichtigen Steuerungsfaktor bei Investitionsentscheidungen zu machen.
Insoweit werden dann letztlich Maßnahmen neu definiert und priorisiert und die verfügbaren Mittel neu allokiert.